Regeln am Sitysee

Die Missachtung dieser Verordnungspunkte hat den sofortigen Entzug der Fischerkarte, Platzverweis und unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung, gemäss dem Fischerei- und Jagdgesetz de Kanton Schwyz zur Folge.

# Fischerkarte

  • Das Fliegenfischen am Sitysee ist nur mit einer korrekt ausgefüllten Fischerkarte erlaubt (Personalien und aktuelles Datum).
  • Die Fischerkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Hat der/die Fischer/in die erlaubten drei Fische pro Karte gefangen, so hat diese/r kein Recht weitere Fangversuche zu unternehmen und muss unverzüglich mit dem Fischen stoppen. Es können mehrere Karten pro Tag gelöst werden.

 


# Respekt

  • Am Sitysee darf ausschliesslich mit Fliegenruten gefischt werden. Es sind kleine Streamer bis Angelgrösse 10 erlaubt.
  • Strengstens untersagt ist es, auf jegliche Art und Weise Fische zurückzusetzen (Ausnahme: Schleien, die zur Bekämpfung der Algen eingesetzt wurden. Wir bitten aber trotzdem um eine individuelle Beurteilung und keine Fische unnötig leiden zu lassen).
  • Hunde gehören an die Leine.
  • Das Betreten des umliegend genutzten Landwirtschaftslandes ist verboten